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Verkaufs-bedingungen

1. Allgemeines

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers. Auftragserteilung schließt die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen ein. Eigene Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen in jedem Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Angeboten beigefügte Unterlagen und Informationen wie Abbildungen, Zeichnungen, Angaben zu Gewicht und Abmessungen sind nur annähernd und ohne Verbindlichkeit. Änderungen im Design bleiben vorbehalten. Alle Angebote und beigefügte Abbildungen, Zeichnungen und Informationen zur Ware bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nur nach Absprache zugänglich gemacht werden.
Angebote zur Bemusterung können einmalig in Anspruch genommen werden. Sie können bei Abnahme ganzer Züge (24to) mit 2% des Nettorechnungsbetrags umsatzabhängig gutgeschrieben werden.

3. Preise
Alle Preise in unserer Preisliste verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, grundsätzlich ab Werk Frankreich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten und damit verbundenen Sonderkonditionen ihre Gültigkeit. Sind keine Preise vereinbart, gelten unsere aktuellen Listenpreise und für Lieferungen die üblichen Tariffrachtkosten.
Preisänderungen behalten wir uns vor. Auch aufgrund von Änderungen der Frachtraten oder Wechselkursschwankungen.

4. Aufträge und Lieferfristen
Aufträge haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Käufer und Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Erst ab Auftragsbestätigung gelten die von uns angegebenen Herstellungs- und Lieferfristen.
Wir sind stets bemüht, die angegebenen Herstellungs- und Lieferfristen einzuhalten. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Verzugsstrafen oder Schadenersatz irgendwelcher Art werden nicht geleistet.
Die Annahme eines Auftrages gilt vorbehaltlich der Liefermöglichkeiten unserer Erzeuger und Zulieferer. Unvorhergesehene Produktionshindernisse, Rohstoffmangel, Laderaummangel, Betriebsstörungen, Streiks und sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen uns zur Hinausschiebung oder Aufhebung übernommener Lieferungsverpflichtungen.
Druck-, Schreib-, Rechenfehler, Missverständnisse bei telefonischer Übermittlung, können Schadensersatzansprüche oder Leistungspflichten gegen uns nicht begründen. Missverständnisse der genannten Art hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung von mind. 50 % des Auftragswertes zu leisten.
Verbindlich bestellte und nicht abgenommene Ware, wird mit mind. 25 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Weitere Schadenersatzforderungen behalten wir uns vor.

5. Lieferung, Versicherung, Abladen, etc.

Teillieferungen sind gestattet und können entsprechend den Lieferungen berechnet werden.
Der Versand, sowie der Abschluß einer Transport-Versicherung, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Franko-Angebote gelten immer nur vorbehaltlich der Richtigkeit der Frachtentfernung und Frachttarife, die zugrunde gelegt wurden. Das Abladen der Ware ist Pflicht des Käufers. Er hat diese Pflicht unter Wahrung aller Vorsichtsmaßnahmen für Material und Gerät unverzüglich auszuführen. Der Käufer hat die speditionsüblichen Entladefristen für Container und LKW´s einzuhalten. Alle durch Nichtbeachtung und Nichterfüllung dieser Verpflichtungen entstehenden Kosten, gehen voll zu Lasten des Käufers.
Sendungen, die auf dem Transport verloren gegangen sind, müssen vom Empfänger bei den betreffenden Stellen reklamiert werden. Von seiner Zahlungspflicht ist er jedoch nicht entbunden.
Rücklieferungen/Rücknahmen werden nur in einwandfreiem Zustand, für uns frachtfrei, und nur mit unserer schriftlichen Genehmigung angenommen. Sonderanfertigungen und Nicht-Lagerartikel sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Bei Rücknahmen von Waren gilt ein Abschlag von 25 % als vereinbart. Gutschriften hierzu werden, sofern noch offene Rechnungen bestehen mit diesen verrechnet.

6. Zahlung

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Überziehungszinsen berechnet.
Zahlungen werden immer zuerst mit der ältesten Forderung verrechnet.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine verfallen alle Sondervergünstigungen. Wir sind zu weiteren Lieferungen und Leistungen nur bereit, wenn der Auftraggeber Vorauszahlung erbringt.
Wir behalten uns vor, Aufträge nur gegen Sicherheiten und/oder Anzahlung anzunehmen.
Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit bei unserer Bank angenommen. Alle dadurch entstehenden Zinsen und Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen und gelten nicht als Barzahlung.
Werden uns nach Vertragsabschluß Anzeichen verminderter Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt, so sind wir berechtigt, vor Lieferung Sicherheit oder Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird außerdem unsere gesamte Forderung sofort zur Zahlung fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstandenen Forderungen unser Eigentum.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiter veräußert, oder verarbeitet, gehen die anstelle der Ware tretenden Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe der dem Verkäufer zustehenden Forderung auf den Verkäufer über, ohne daß es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf.

8. Gewährleistung

Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber am nächsten Tage nach Erhalt der Ware, per Einschreibebrief, angezeigt werden. Die Ware muss unangebrochen von uns am Ort der Ablieferung besichtigt werden können. Bei nachweislichen Mängeln liefern wir unter Ausschluß aller weiterer Ansprüche nach unserer Wahl entweder Ersatz oder gewähren eine angemessene Kürzung des Kaufpreises.
Bei abtranportierter, verlegter oder weiterverarbeiteter Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
Für Schäden jeglicher Art, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Handhabung, Ver- und Bearbeitung entstehen, haftet der Käufer selbst.
Bruch und Schwund in den handelsüblichen Grenzen können nicht beanstandet werden.
Selbstabholer können Mängel nur beim Empfang der Waren geltend machen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Die Beseitigung von Mängeln können wir ablehnen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht, oder nur zum Teil, nachgekommen ist.
Naturstein ist ein Produkt der Natur und ist daher in Farbe, Struktur und Qualität nie ganz gleichmässig. Materialproben sollen versuchen, die durchschnittliche Qualität zu vermitteln und dürfen nicht als Qualitäts-, Farb- oder Strukturgrundlage angesetzt werden.
Bei den von uns aufgeführten Abmessungen, Farbe, Gewicht, oder ähnlichen Eigenschaften, sowie der Oberflächenbeschaffenheit, handelt es sich um Richtangaben, die nicht beanstandet werden können.
Für die Beurteilung der Beschaffenheit der Ware, ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend.
Wir können bei der Erstellung von Qualitäts-Prüfzertifikaten behilflich sein. Die Kosten dafür übernimmt der Käufer, der diese Zertifikate anfordert.

9. Sonstiges

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen durch Gesetz oder Sondervertrag wegfallen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Für Druckfehler können wir keine Haftung übernehmen.

10. Im Übrigen gelten die gültigen Rechtsgrundlagen am Sitz unserer Firma.


11. Gerichtsstand


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Stand: Februar 2000
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